PsychotherapieKostenübernahme durch die Gesetzliche KrankenversicherungNur in Ausnahmefällen ist es als gesetzlich Versicherter möglich, eine Erstattung der Kosten für eine Psychotherapie bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten zu bekommen. Dazu müssen Sie jedoch gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie sich um einen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Therapeuten bemüht haben, diesen aber nicht in angemessener Zeit oder zumutbarer Entfernung bekommen haben. Reichen Sie diesen Nachweis bitte zusammen mit einem Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein bevor Sie eine Psychotherapie bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten beginnen. |