Body Integrity Dysphoria (BID)
Body Integrity Dysphoria (BID), früher oft als Body Integrity Identity Disorder, BIID) bezeichnet, ist ein seltenes und komplexes neuropsychologisches Zustandsbild. Betroffene erleben eine tiefgreifende Diskrepanz zwischen ihrem mentalen Körperbild und ihrer tatsächlichen physischen Gestalt. Dies äußert sich meist in dem intensiven, lebenslangen Wunsch nach einer Amputation eines gesunden Gliedmaßes oder dem Herbeiführen einer Querschnittslähmung, um eine Übereinstimmung mit dem „inneren Bauplan“ herzustellen.
Kernmerkmale und Symptomatik
Das Hauptmerkmal von BID ist das Gefühl, dass ein Teil des Körpers – meist ein Bein oder ein Arm – nicht zum eigenen Selbst gehört. Dieser Körperteil wird als fremd, störend oder „zu viel“ empfunden.
- Identitätskonflikt:
Es handelt sich nicht um einen Wunsch nach Verstümmelung aus Selbsthass, sondern um das Streben nach einer als „korrekt“ empfundenen Identität als Mensch mit Behinderung. - Lokalisation:
Der Wunsch ist oft sehr spezifisch (z. B. Amputation des linken Beins oberhalb des Knies). - Pretending:
Viele Betroffene nutzen im Alltag Hilfsmittel wie Rollstühle oder Krücken („Pretending“), um das Gefühl der Vollständigkeit in der Behinderung vorübergehend zu simulieren und den psychischen Leidensdruck zu lindern.
Neurowissenschaftliche Erklärungsansätze
Die moderne Forschung rückt zunehmend von rein rein psychodynamischen Erklärungen ab und vermutet eine neurologische Ursache im rechten Parietallappen.
- Fehlerhafte Körperlandkarte:
Im Gehirn existiert eine neuronale Repräsentation des Körpers (Homunculus). Bei BID-Betroffenen scheint das Areal, das für das betroffene Gliedmaß zuständig ist, nicht korrekt mit dem Bewusstsein verschaltet zu sein. - Somatosensorische Diskrepanz:
Studien mit bildgebenden Verfahren zeigen eine verminderte Aktivität im superioren Parietallappen, wenn das „fremde“ Gliedmaß berührt wird. Das Gehirn registriert zwar den Reiz, integriert ihn aber nicht in das Gefühl der Eigenheit.
Diagnosekriterien nach ICD-11
Im ICD-11, der aktuellen Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wird die Störung unter dem Code 6C21 als Körperintegritäts-Dysphorie geführt. Sie ist dort offiziell im Kapitel der „Verhaltensstörungen und psychischen Störungen“ eingeordnet.
Die spezifischen Diagnosekriterien im Detail:
Der Kernwunsch (Das Verlangen)
Das Hauptkriterium ist ein intensives und anhaltendes Verlangen nach einer signifikanten körperlichen Behinderung. Dies kann sich äußern durch:
- Den Wunsch nach der Amputation eines spezifischen, gesunden Gliedmaßes (meist ab einer genau definierten Höhe).
- Das Verlangen nach einer funktionellen Beeinträchtigung, wie etwa Querschnittslähmung oder Blindheit.
Die Dauerhaftigkeit
Der Wunsch darf kein vorübergehendes Phänomen sein. Er muss anhaltend bestehen, was in der Regel bedeutet, dass das Verlangen bereits seit der Kindheit oder frühen Adoleszenz (Jugendalter) vorhanden ist.
Das Gefühl der Fremdheit
Es besteht ein tiefes Unbehagen oder ein Gefühl der Nicht-Zugehörigkeit gegenüber der aktuellen, unversehrten körperlichen Gestalt. Der betroffene Körperteil wird als „überschüssig“ oder „falsch“ empfunden. Die Person fühlt sich erst durch die angestrebte Behinderung „komplett“ oder „richtig“.
Psychische Belastung und Beeinträchtigung
Das Verlangen führt zu klinisch bedeutsamem Leiden oder Beeinträchtigungen in wichtigen Lebensbereichen:
- Persönlich:
Ständiges Grübeln über den Wunsch. - Sozial/Beruflich:
Rückzug oder Einschränkungen, weil die Gedanken an die körperliche Veränderung den Alltag dominieren. - Sicherheitsrisiko:
Die Person unternimmt unter Umständen Versuche, die Behinderung selbst herbeizuführen (z. B. durch gezielte Unfälle), was ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt.
Ausschlusskriterien (Differenzialdiagnostik)
Die Diagnose darf nur gestellt werden, wenn die Symptome nicht besser durch eine andere Störung erklärt werden können:
- Keine Wahnvorstellungen (die Person weiß, dass ihr Körper objektiv gesund ist).
- Keine Körperdysmorphe Störung (KDS) (es geht nicht um ein „hässliches“ Aussehen, sondern um die physische Integrität).
- Keine Folge einer neurologischen Erkrankung wie eines Schlaganfalls (z. B. Somatoparaphrenie).
- Kein Motiv der sexuellen Erregung (Abgrenzung zum Apotemnophilie-Konzept, das BID früher rein als Paraphilie sah).
Klinische Bedeutung der Aufnahme in den ICD-11
Die Aufnahme in den ICD-11 im Jahr 2022 war ein Meilenstein, da sie:
- Entstigmatisierung fördert:
Es wird als ernsthafte neuropsychologische Störung anerkannt, nicht als bloße „Verrücktheit“. - Forschung erleichtert:
Durch klare Kriterien können Studien weltweit besser verglichen werden. - Versorgung verbessert:
Diagnosen ermöglichen den Zugang zu professioneller psychotherapeutischer Unterstützung, um den Leidensdruck zu senken.
Abgrenzung zu anderen Störungen
Um BID korrekt einzuordnen, ist eine differenzialdiagnostische Abgrenzung essenziell:
- Body Dysmorphic Disorder (BDD):
Bei der Körperdysmorphen Störung fühlen sich Betroffene durch einen vermeintlichen Makel (z. B. eine „zu große“ Nase) entstellt. Bei BID hingegen wird das Gliedmaß als funktionell intakt, aber eben als nicht zugehörig wahrgenommen. - Transidentität:
Es gibt strukturelle Parallelen in der Diskrepanz zwischen physischem Körper und innerer Identität, weshalb BID manchmal als „Transability“ diskutiert wird. Dennoch handelt es sich um unterschiedliche Phänomene. - Psychotische Störungen:
Betroffene mit BID sind sich der bizarren Natur ihres Wunsches meist voll bewusst und zeigen keine Anzeichen von Wahnvorstellungen oder Realitätsverlust.
Ethische und therapeutische Herausforderungen
BID stellt die Medizin und Ethik vor ein massives Dilemma. Da herkömmliche Psychotherapien oder Psychopharmaka den Amputationswunsch oft nicht dauerhaft beseitigen können, berichten Betroffene häufig, dass erst der chirurgische Eingriff (oft durch Selbstverletzung oder illegale Operationen erzwungen) zu einer Heilung des psychischen Leidens führt.
- Therapie:
Derzeit liegt der Fokus auf der Linderung von Begleiterscheinungen wie Depressionen oder Angstzuständen. Verhaltenstherapie kann helfen, Strategien im Umgang mit dem Drang zu entwickeln. - Ethik:
Die medizinische Gemeinschaft diskutiert kontrovers, ob eine elektive Amputation zur Vermeidung von gefährlichen Selbstverstümmelungen ethisch vertretbar sein könnte, ähnlich wie geschlechtsangleichende Operationen.