Konditionen
Kostenübernahme
Da ich eine Privatpraxis führe und nicht über eine Kassenzulassung verfüge, sind meine Leistungen in der Regel Selbstzahlerleistungen. Das bedeutet:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
 Die Kosten werden nicht übernommen.
- Private Krankenversicherung (PKV) und Zusatzversicherungen
 Je nach abgeschlossenem Tarif und Leistungskatalog ist eine (Teil-)Erstattung der Kosten möglich.
 Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob bzw. in welcher Höhe die Behandlungskosten durch Heilpraktiker für Psychotherapie erstattet werden.
- Beihilfe
 Die Beihilfestellen erstatten die Behandlungskosten durch Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel nicht.
Vorteile als Selbstzahler
Als Selbstzahler profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Kurzfristiger Terminstart ohne lange Wartezeiten (häufig innerhalb weniger Tage oder Wochen).
- Kurzfristige Termine bei akuten Krisen oder Notfällen.
- Keine Bürokratie und keine langwierigen Antragsverfahren bei der Krankenkasse.
- Freie Wahl der Therapiemethoden, auch außerhalb der „Richtlinienverfahren“.
- Freie Wahl der Sitzungsdauer: Der Termin dauert so lange wie sinnvoll und nötig.
- Freie Wahl der Therapiedauer: Sie bekommen Unterstützung so lange Sie sie brauchen.
- Anonymität: Ihre Diagnose wird nicht an Ihre Krankenkasse weitergegeben, was bei späteren Versicherungsabschlüssen wichtig sein kann, z.B. bei
- einem Wechsel in die private Krankenversicherung,
- vor einer Verbeamtung,
- vor dem Abschluß eine Beruftsunfähigkeits-, Lebens- oder privaten Zusatzversicherung.
 
- steuerliche Vorteile:
 Honorare für Heilbehandlungen, die von Heilpraktikern erbracht werden, können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Bitte konsultieren Sie hierzu Ihren Steuerberater.
Honorar
| Leistung | Kosten | 
| Einzelsitzungen (Psychotherapie, Coaching, psychologische Beratung, telefonische Beratung und Video-Sitzungen) | € 120,-/Std.* | 
| Paarberatungen und Paartherapie | € 180,-/Std.* | 
* Die Kosten für die jeweilige Sitzung berechnen sich nach der tatsächlichen Sitzungsdauer bzw. dem erfolgten Zeitaufwand.
Terminabsagen und Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine halte ich ausschließlich für Sie frei. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden vorher. Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in Höhe einer Stunde als Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt, da ich den Termin so kurzfristig nicht neu vergeben kann.
Rechnungsstellung
Am Ende eines Monats erhalten Sie von mir eine Rechnung mit einer Aufstellung der erbrachten Leistungen, vorzugsweise per Mail.
Umsatzsteuerliche Behandlung
- Psychotherapie und psychologische Beratung
 Heilberufliche Leistungen wie Psychotherapie und psychologischen Beratung sind nach § 4, Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
- Coaching
 Coaching-Leistungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht.
 Da ich derzeit nach §19 UStG als Kleinunternehmer gelte, wird auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Änderungen behalte ich mir vor, sobald die Umsätze die geltenden Grenzen überschreiten.