FAQs – Häufig gestellte Fragen
zur Kostenübernahme und -erstattung
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten bei Ihnen?
In der Regel nein, da ich keine Kassenzulassung besitze. Sie sind in meiner Praxis Selbstzahler.
» mehr dazu unter: Konditionen | Gesetzliche Krankenversicherung
Übernehmen private Krankenversicherungen (PKV) oder Zusatzversicherungen die Kosten?
Ja, unter Umständen. Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, werden die Kosten je nach Ihrem individuellen Vertrag ganz oder teilweise erstattet. Bitte klären Sie dies vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung ab.
» mehr dazu unter: Konditionen | Private Krankenversicherung
Was ist mit der Erstattung durch die Beihilfe?
Die Beihilfe übernimmt in der Regel nicht die Kosten für einen Heilpraktiker der Psychotherapie.
Arbeiten Sie auch im sog. Kostenerstattungsverfahren?
Nein, im Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie ist die Approbation des Behandelnden in Deutschland nach § 13 Abs. 3 SGB V zwingend erforderlich.
Was kostet eine Sitzung?
Die Kosten für eine Sitzung hängen von der Länge der Sitzung ab und betragen € 120,-/Std.,
Paarberatungen und -therapie: € 180,-/Std..
Welche Vorteile habe ich als Selbstzahler?
- Keine Wartezeiten: Sie erhalten in der Regel schneller einen Termin.
- Keine Bürokratie: Es muss kein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden.
- Freie Wahl der Therapiemethoden: Keine Bindung an Richtlinienverfahren.
- Flexible Sitzungsdauer: Die Sitzung dauert so lange, wie sinnvoll.
- Flexible Therapiedauer: Sie bekommen Unterstützung solange Sie sie brauchen.
- Diskretion: Die Krankenkasse erfährt nichts von Ihrer Therapie oder einer eventuellen Diagnose, was bei späteren Versicherungsabschlüssen (z.B. Berufsunfähigkeit) ein Vorteil sein kann.
- steuerliche Vorteile: Kosten für psychotherapeutische Behandlungen können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden (nach § 33 EStG). Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Steuerberater an.
Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können psychotherapeutische Leistungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sein. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.
» mehr dazu unter: Konditionen | Selbstzahler | steuerliche Vorteile
zu therapeutischen Inhalten
Bei welchen Themen kann ich mich an Sie wenden?
Ich biete Unterstützung in einem breiten Themenspektrum an, unter anderem bei:
- Ängsten und Depressionen
- Stress und Burnout
- Lebenskrisen und schwierigen Entscheidungen
- Problemen in Beziehungen oder am Arbeitsplatz
- Persönlichkeitsentwicklung und Selbstwertstärkung
- Paarberatung und Paartherapie
Welche Therapieverfahren wenden Sie an?
In meiner therapeutischen Arbeit verfolge ich einen integrativen Ansatz. D.h., dass ich wissenschaftlich fundierte Methoden und Therapieverfahren dank der Therapiefreiheit flexibel kombinieren und auf Ihre Bedürfnisse abstimmen kann. Die Basis meiner therapeutischen Arbeit bilden aber die
Im Kontext von Coaching und psychologischer Beratung arbeite ich aber auch mit den Methoden der
Wie lange dauert eine Therapie / Begleitung?
Das ist sehr individuell. Es hängt von Ihrem Anliegen, Ihren Zielen und der gewählten Methode ab. Wir können eine kurzfristige Begleitung (wenige Sitzungen) oder eine längerfristige Therapie vereinbaren. Dies besprechen wir im Erstgespräch.
Behandeln Sie auch Kinder und Jugendliche?
Nein, ich arbeite ausschließlich mit Erwachsenen.
In Deutschland ist die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) speziell dafür ausgebildet, psychische Erkrankungen bei Patienten vom Säuglingsalter bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu diagnostizieren und zu behandeln.
Gibt es auch Störungen, die sie nicht behandeln?
Ja, dazu gehören Menschen mit:
- akuter Suizidalität,
- schweren akuten oder chronischen Psychosen,
- akuter Fremdgefährdung/Aggressivität,
- akuter Manie: Bei bipolarer Störung, da hier oft ein Kontrollverlust und Selbstgefährdung (z.B. durch finanzielle Entscheidungen) vorliegt.
- schweren, akuten Depressionen: Insbesondere, wenn eine stationäre Behandlung oder medikamentöse Einstellung notwendig ist.
- Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS): Für eine erfolgreiche Therapie der Borderline-Störung ist eine hoch spezialisierte Behandlung erforderlich, die nicht zu meinem methodischen Repertoire gehört.
- schweren akuten Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente – erst nach erfolgter qualifizierter Entzugsbehandlung in einer Fachklinik ist eine therapeutische Begleitung der Rehabilitation sinnvoll.),
- Störungen mit Verdacht auf möglichen organischen Hintergrund.
Im Vordergrund der Behandlung steht immer der Patientenschutz. Im Zweifel verweise ich immer an einen Arzt, um sicherzustellen, dass keine körperliche oder schwerwiegende psychiatrische Erkrankung übersehen wird, die eine spezifische medizinische Behandlung erfordert.
Verschreiben Sie auch Medikamente?
Nein, in Deutschland dürfen Psychologen und Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Die medikamentöse Behandlung psychischer Störungen erfolgt stets durch einen Psychiater (Facharzt).
Finden bei Ihnen auch körperliche Untersuchungen statt?
Nein, die Grenzen ergeben sich aus dem Heilpraktikergesetz und der Sorgfaltspflicht. Der HPP darf keine körperlichen Untersuchungen zur Differentialdiagnostik durchführen, sondern lediglich die Heilkunde im Bereich der Psychotherapie ausüben.
Unterliegen Sie der Schweigepflicht?
Ja, selbstverständlich. Als Diplom-Psychologe und Heilpraktiker für Psychotherapie unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was in den Sitzungen besprochen wird, wird streng vertraulich behandelt.
Gibt es in der Psychotherapie auch „Hausaufgaben“?
Ja, in den meisten Fällen gibt es im Rahmen der Psychotherapie auch „Hausaufgaben“. Das Ziel ist, die in der Therapiesitzung erarbeiteten Erkenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensänderungen aktiv in den Alltag zu integrieren und zu festigen.
Psychotherapie ist ein aktiver Veränderungsprozess, der Ihre Mitarbeit erfordert.
zu Terminen und Ablauf
Haben Sie kurzfristig freie Termine?
In der Regel: Ja. Ob freie Termine vorhanden sind, erfahren Sie auf der Seite „Termine“. Welche Termine in den nächsten 14 Tagen zur Verfügung stehen, sehen Sie in der Online-Terminreservierung. Dort können Sie einen Termin auch direkt reservieren. Sollten Sie dort nichts finden, können Sie mich auch gern anrufen (+49 179 490 36 24) oder mir eine Mail schreiben (praxis@knuyken.de).
Kann ich bei Ihnen Termine online reservieren?
Ja, ich habe ein Online-Reservierungssystem mit dem Sie einen freien Termin reservieren können. Nach der Reservierung (und eventuellen Rückfragen meinerseits) bekommen Sie eine Bestätigungsmail für den von Ihnen reservierten Termin von mir.
Bieten Sie auch Online-Sitzungen an?
Ja, ich biete nach Absprache auch sichere Online-Sitzungen per Video an. Sprechen Sie mich dafür gerne an, damit wir formale und technische Voraussetzungen klären können.
Was sollte ich bei einer Online-Sitzung beachten?
Online-Therapien oder -Beratungen bringen viele Vorteile im Hinblick auf persönliche Flexibilität und moderne Lebensgestaltung.
Damit eine die Sitzung aber auch gelingt, sollten Sie einige grundsätzliche Dinge im Vorfeld beachten:
- Technische Voraussetzungen
- Stabile Internetverbindung
Eine gute Verbindung ist entscheidend, um Unterbrechungen zu vermeiden. Optimal ist eine kabelgebundene Verbindung (LAN). - Geeignetes Endgerät wählen
- Laptop oder PC
Laptop oder Desktop-Computer werden oft aufgrund besserer Audio- und Videoqualität sowie des größeren Bildschirms bevorzugt. - Tablet oder Handy
Falls Sie ein Handy oder Tablet benutzen wollen, ist eine Halterung oder ein Ständer für das Gerät ratsam.
Positionieren Sie das Gerät auf Augenhöhe (notfalls reichen auch ein paar Bücher als Unterlage). - Headset
Benutzen Sie nach Möglichkeit ein (kabelbebundenes) Headset um akustische Dopplungen und mögliche Störgeräusche zu vermeiden. - Technikcheck
Überprüfen Sie vor der Sitzung Kamera, Mikrofon und Lautstärke. - Andere Programme ausschalten
Schließen Sie alle anderen Programmfenster und auch Progamme, die Bandbreite verbrauchen (z.B. Streamingdienste) oder Mitteilungen senden.
- Laptop oder PC
- Stabile Internetverbindung
- Anforderungen an die Umgebung
- Ungestörter und geschützter Ort
Suchen Sie sich einen Raum, in dem Sie absolut ungestört sind und sich sicher fühlen. - Ablenkungen ausschalten
- Schalten Sie Benachrichtigungen aus (z. B. Flugmodus oder „lautlos“ beim Handy)
- Informieren Sie Mitbewohner und schließen Sie ggf. die Tür ab.
- Lassen Sie ggf. Ihr Haustier für die Sitzungszeit von jemand anderem betreuen.
- Atmosphäre
Schaffen Sie sich eine angenehme, ausreichend temperierte Umgebung. - Beleuchtung
Sorgen Sie für ausreichend Licht, idealerweise von vorne auf Ihr Gesicht, damit Ihre Mimik gut erkennbar ist. - Bequeme Position
Wählen Sie einen bequemen Sitzplatz und überprüfen Sie, ob sie im Blickfeld der Kamera sind. - Hilfmittel bereithalten
Halten Sie Stift und Papier/Notizbuch, Taschentücher und ein Glas Wasser in Reichweite.
- Ungestörter und geschützter Ort
- Mentale und inhaltliche Vorbereitung
- Pufferzeit einplanen
Hetzen Sie nicht direkt aus einem stressigen Termin in die Sitzung. - Zur Ruhe kommen
Nehmen Sie sich vor der Sitzung etwa 10 bis 15 Minuten Zeit, um mental anzukommen. - Themen klären
Überlegen Sie, welche aktuellen Anliegen, Konflikte oder Gefühle Sie heute besprechen möchten.- Was ist seit der letzten Sitzung passiert?
- Habe ich die vereinbarten Aufgaben (Hausaufgaben) erledigt?
- Notizen durchgehen
Lesen Sie Ihre Aufzeichnungen oder Ihr Tagebuch durch. Haben Sie letzte Woche einen wichtigen Gedanken oder Traum notiert, den Sie einbringen möchten? - Ziele klären
Was ist das wichtigste Ergebnis, das Sie aus dieser spezifischen Stunde mitnehmen möchten? Auch das kann helfen, den Fokus zu finden. - Offenheit zeigen
Seien Sie bereit, Ihre aktuellen Gedanken, Gefühle und auch Ihre Zweifel (z. B. am Prozess oder der Online-Situation selbst) offen anzusprechen.
- Pufferzeit einplanen
- … und nach der Sitzung:
Planen Sie auch nach der Online-Sitzung einen Puffer von 10–30 Minuten ein. Die unmittelbare Rückkehr in den Alltag nach einem intensiven Gespräch kann anstrengend sein. Nutzen Sie diese Zeit, um Notizen zu machen, durchzuatmen oder kurz spazieren zu gehen.
Bieten Sie auch abends Termine an?
Ja, da viele Berufstätige Termine nur abends wahrnehmen können, biete ich an manchen Wochentagen auch Abendtermine bis 21 Uhr an.
Kann ich auch am Wochende zu Ihnen kommen?
Nein, die Praxis ist regulär montags bis freitags geöffnet.
Wie läuft die Terminvereinbarung ab?
Am besten kontaktieren Sie mich per E-Mail oder Telefon oder Sie reservieren einen freien Termin über die Online-Terminreservierung.
Nach einer kurzen Abklärung der Problemstellung und der Rahmenbedingungen vereinbaren wir ggf. ein Erstgespräch, in dem wir Ihr Anliegen klären und das weitere Vorgehen besprechen können.
Kann ich einen Termin absagen oder verschieben?
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden, da die Zeit für Sie reserviert war und kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Wie lange dauert ein einzelner Termin bei Ihnen?
Wenn Sie zu mir kommen, nehme ich mir Zeit für Sie.
Die Termine finden ohne einen festen Zeitrahmen flexibel und ohne Zeitdruck statt.
Wir beenden die Sitzung, wenn wir Ihr Anliegen umfassend erörtert haben und es sinnvoll ist, einen Schnitt zu machen. Erfahrungsgemäß dauert eine Sitzung im Schnitt etwa ein bis zwei Stunden.
Ich habe mich bewusst von dem in der kassenfinanzierten Behandlung (aus historischen, organisatorischen und abrechnungstechnischen Gründen) üblichen 50min-Schema gelöst, da es nicht der Sache (Ihrem Anliegen) dient.
Die Unterordnung der Inhalte unter einen formalen Zeitrahmen erzeugt meiner Erfahrung nach Zeitdruck, künstliche Brüche im gedanklichen Prozeß und oftmals unbefriedigende Ergebnisse. Das halte ich nicht für zielführend.
Sollten Sie dennoch einen festen Zeitrahmen bevorzugen, teilen Sie mir das bitte am Anfang der Sitzung mit. Vielen Dank!
Wie häufig finden die Termine bei Ihnen statt?
Das hängt von Ihren Befürnissen und den Notwendigkeiten ab. In einer akuten Krisensituation sind im Allgemeinen kürzere Terminabstände sinnvoll, in einer laufenden Therapie ist eher die Regelmäßigkeit wichtig. In andere Formaten kann eine Begleitung auch in größeren Zeitabschnitten erfolgen. Wir werden das gemeinsam im Erstgespräch besprechen.
Muss ich direkt nach jeder Sitzung bezahlen?
Nein. Sie erhalten am Ende des Monats eine Rechnung mit einer Aufstellung Ihrer Sitzungen von mir.
zum Erstgespräch
Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?
Grundsätzlich: Nichts, außer etwas Zeit. Falls Sie jedoch bereits eine Diagnose, einen Behandlungsbericht oder Ähnliches haben, ist das hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
In erster Linie: Zwanglos. Wenn Sie zu mir kommen, können Sie zunächst einmal erzählen, was Sie drückt, warum Sie da sind und was Sie sich wünschen. Ich werde Ihnen aufmerksam zuhören und ggf. Fragen stellen, um Dinge zu präzisieren oder besser verstehen und nachvollziehen zu können. Wenn Sie und ich den Eindruck haben, das Wesentliche erzählt, bzw. erfasst zu haben, gebe ich Ihnen eine Rückmeldung meiner Einschätzung zu den Themen, die möglicherweise hinter Ihrem Problem stehen und schlage Ihnen Herangehensweisen vor, dem Problem bzw. dessen Lösung näher zu kommen.
Sie müssen am Ende eines Erstgesprächs nichts entscheiden. Sie dürfen das alles mit nach Hause nehmen, überdenken und sacken lassen. Nur wenn Sie und ich das Gefühl haben, gemeinsam etwas bewegen zu können machen wir weiter, wenn Sie das wollen.
Wie viel Zeit sollte ich für das Erstgespräch einplanen?
Wenn Sie zu mir kommen, nehme ich mir die Zeit die es braucht, um mir Ihr Anliegen ausführlich anzuhören, nachzufragen, mit Ihnen zu erörtern und Ihnen eine fundierte Rückmeldung meiner Einschätzung im Hinblick auf mögliche Vorgehensweisen, zu erwartende Schwierigkeiten oder eventuelle Lösungsmöglichkeiten zu geben.
In der Regel brauchen wir dafür etwa 1,5 bis 2 Stunden, die Sie für ein Erstgespräch in Ihren Terminkalender einplanen sollten.
zur Praxis
Ist Ihre Praxis eine Gemeinschaftspraxis?
Nein, ich teile mir zwar die Räumlichkeiten und die Einrichtung der Praxis mit derzeit drei weiteren Kolleginnen, wir sind jedoch inhaltlich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig und unabhängig voneinander. Wir sind eine sog. Praxisgemeinschaft.
Ist Ihre Praxis barrierefrei?
Nein, leider nicht vollständig. Sie liegt jedoch im Erdgeschoss eines Altbaus und ist für die meisten Menschen mit Gehbehinderung gut zugänglich.
Gibt es in Ihrer Praxis eine Patiententoilette?
Ja, in der Praxis steht eine Patiententoilette zur Verfügung, die hinsichtlich ihrer Ausstattung sowie der räumlichen und hygienischen Anforderungen den berufsrechtlichen Standards einer psychologischen Praxis entspricht.
Gibt es Parkplätze vor Ihrer Praxis?
Ja, die Praxis liegt jedoch in einer Anwohnerparkzone mit Parkgebühren (aktuell: € 3,-/Std. von 9:00 bis 20:00 Uhr, Höchstparkdauer 3 Stunden). Die Parkplatzsituation in Eimsbüttel ist, insbesondere ab dem späten Nachmittag, häufig angespannt. Das sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie mit dem (eigenen) Auto kommen möchten.
Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihnen?
Die Praxis liegt zentral in Eimsbüttel und ist in etwa 10min. Fußweg von den U2-Haltestellen:
- Christuskirche,
- Emilienstraße und
- Osterstraße zu erreichen
Die Bushaltestelle „Schulweg“„ ist etwa 5min. Fußweg entfernt und wird von den Linien:
- 4,
- 20 und
- 25 angefahren.
Von Norden kommend ist die Bushaltestelle „Goebenstraße“ ebenfalls etwa 5min. Fußweg entfernt und wird auch von den Linien
- 20 und
- 25 bedient.
» mehr dazu unter: Kontakt | Anfahrt oder
» zum Lageplan der Praxis oder
» zur Fahrplanauskunft des HVV
zu meinem Hintergrund und meiner Qualifikation
Welche psychologische Qualifikation haben Sie?
Ich habe Psychologie im Diplom-Studiengang mit dem Schwerpunkt „Klinische Psycholgie, Diagnostik und Intervention“ studiert und abgeschlossen.
Ich bin ein sog. „Klinischer Psychologe“.
Zusätzlich zu meinem Studium habe ich die Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie erworben. Diese Kombination erlaubt es mir, Ihnen eine fundierte psychologische Begleitung und Beratung anzubieten.
Ich arbeite seit nunmehr über 20 Jahren in meiner Praxis mit den unterschiedlichsten Menschen und Problemstellungen.
Haben Sie eine Kassenzulassung?
Nein. Ich habe keine Kassenzulassung, die eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht.
Dies ist in Deutschland den sog. „Psychologischen Psychotherapeuten“ vorbehalten, die über eine Approbation (und ggf. auch über einen Kassensitz) verfügen.
Ich arbeite in freier Privatpraxis und meine Leistungen werden als Selbstzahlerleistung abgerechnet.
Haben Sie noch weitere Fragen, die hier fehlen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.