FAQ – Häufig gestellte Fragen

zur Kostenübernahme und Erstattung

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten bei Ihnen?

In der Regel nein, da ich keine Kassenzulassung besitze. Sie sind in meiner Praxis Selbstzahler.

» mehr dazu unter Konditionen | Gesetzliche Krankenversicherung

Übernehmen private Krankenversicherungen (PKV) oder Zusatzversicherungen die Kosten?

Ja, unter Umständen. Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, werden die Kosten je nach Ihrem individuellen Vertrag ganz oder teilweise erstattet. Bitte klären Sie dies vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung ab.

» mehr dazu unter Konditionen | Private Krankenversicherung

Was ist mit der Erstattung durch die Beihilfe?

Die Beihilfe übernimmt in der Regel nicht die Kosten für einen Heilpraktiker der Psychotherapie.

» mehr dazu unter Konditionen | Beihilfe

Arbeiten Sie auch im sog. Kostenerstattungsverfahren?

Nein, im Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie ist die Approbation des Behandelnden in Deutschland nach § 13 Abs. 3 SGB V zwingend erforderlich.

Was kostet eine Sitzung?

Die Kosten für eine Sitzung hängen von der Länge der Sitzung ab und betragen € 120,-/Std.,
Paarberatungen und -therapie: € 180,-/Std..

» mehr dazu unter Konditionen | Honorar

Welche Vorteile habe ich als Selbstzahler?
  • Keine Wartezeiten: Sie erhalten in der Regel schneller einen Termin.
  • Keine Bürokratie: Es muss kein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden.
  • Freie Wahl der Therapiemethoden: Keine Bindung an Richtlinienverfahren.
  • Flexible Sitzungsdauer: Die Sitzung dauert so lange, wie sinnvoll.
  • Flexible Therapiedauer: Sie bekommen Unterstützung solange Sie sie brauchen.
  • Diskretion: Die Krankenkasse erfährt nichts von Ihrer Therapie oder einer eventuellen Diagnose, was bei späteren Versicherungsabschlüssen (z.B. Berufsunfähigkeit) ein Vorteil sein kann.
  • steuerliche Vorteile: Kosten für psychotherapeutische Behandlungen können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden (nach § 33 EStG). Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Steuerberater an.

» mehr dazu unter Konditionen | Selbstzahler

Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können psychotherapeutische Leistungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sein. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.

» mehr dazu unter Konditionen | Selbstzahler |steuerliche Vorteile

zu therapeutischen Inhalten

Bei welchen Themen kann ich mich an Sie wenden?

Ich biete Unterstützung bei einem breiten Spektrum an Themen, unter anderem:

  • Stressbewältigung und Burnout-Prävention
  • Depressiven Verstimmungen und Ängsten
  • Lebenskrisen und schwierigen Entscheidungen
  • Problemen in Beziehungen oder am Arbeitsplatz
  • Persönlichkeitsentwicklung und Selbstwertstärkung
  • Paarberatung und Paartherapie

» mehr zu meinen psychotherapeutischen Arbeitsschwerpunkten

» mehr zur Paarberatung und Paartherapie

Welche Therapieverfahren wenden Sie an?

Dank meiner Ausbildung und der Therapiefreiheit kann ich verschiedene wissenschaftlich fundierte Methoden flexibel kombinieren und auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Dazu gehören Verfahren wie die

» mehr zu meinen methodischen Schwerpunkten

Wie lange dauert eine Therapie / Begleitung?

Das ist sehr individuell. Es hängt von Ihrem Anliegen, Ihren Zielen und der gewählten Methode ab. Wir können eine kurzfristige Begleitung (wenige Sitzungen) oder eine längerfristige Therapie vereinbaren. Dies besprechen wir im Erstgespräch.

Behandeln Sie auch Kinder und Jugendliche?

Nein, ich arbeite ausschließlich mit Erwachsenen.
In Deutschland ist die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) speziell dafür ausgebildet, psychische Erkrankungen bei Patienten vom Säuglingsalter bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu diagnostizieren und zu behandeln.

Gibt es auch Störungen, die sie nicht behandeln?

Ja, dazu gehören Menschen mit:

  • akuter Suizidalität,
  • schweren akuten oder chronischen Psychosen,
  • akuter Fremdgefährdung/Aggressivität,
  • akuter Manie: Bei bipolarer Störung, da hier oft ein Kontrollverlust und Selbstgefährdung (z.B. durch finanzielle Entscheidungen) vorliegt.
  • schweren, akuten Depressionen: Insbesondere, wenn eine stationäre Behandlung oder medikamentöse Einstellung notwendig ist.
  • Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS): Für eine erfolgreiche Therapie der Borderline-Störung ist eine hoch spezialisierte Behandlung erforderlich, die nicht zu meinem methodischen Repertoire gehört.
  • schweren akuten Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente – erst nach erfolgter qualifizierter Entzugsbehandlung in einer Fachklinik ist eine therapeutische Begleitung der Rehabilitation sinnvoll.),
  • Störungen mit Verdacht auf möglichen organischen Hintergrund.

Im Vordergrund der Behandlung steht immer der Patientenschutz. Im Zweifel verweise ich immer an einen Arzt, um sicherzustellen, dass keine körperliche oder schwerwiegende psychiatrische Erkrankung übersehen wird, die eine spezifische medizinische Behandlung erfordert.

Verschreiben Sie auch Medikamente?

Nein, in Deutschland dürfen Psychologen und Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Die medikamentöse Behandlung psychischer Störungen erfolgt stets durch einen Psychiater (Facharzt).

Finden bei Ihnen auch körperliche Untersuchungen statt?

Nein, die Grenzen ergeben sich aus dem Heilpraktikergesetz und der Sorgfaltspflicht. Der HPP darf keine körperlichen Untersuchungen zur Differentialdiagnostik durchführen, sondern lediglich die Heilkunde im Bereich der Psychotherapie ausüben.

Unterliegen Sie der Schweigepflicht?

Ja, selbstverständlich. Als Diplom-Psychologe und Heilpraktiker für Psychotherapie unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was in den Sitzungen besprochen wird, wird streng vertraulich behandelt.

» mehr zur Schweigepflicht

Gibt es in der Psychotherapie auch „Hausaufgaben“?

Ja, in den meisten Fällen gibt es im Rahmen der Psychotherapie auch „Hausaufgaben“. Das Ziel ist, die in der Therapiesitzung erarbeiteten Erkenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensänderungen aktiv in den Alltag zu integrieren und zu festigen.
Psychotherapie ist ein aktiver Veränderungsprozess, der Ihre Mitarbeit erfordert.

zu Terminen und Ablauf

Bieten Sie auch Online-Sitzungen an?

Ja, ich biete nach Absprache auch sichere Online-Sitzungen per Video an. Sprechen Sie mich dafür gerne an, damit wir formale und technische Voraussetzungen klären können.

» mehr zu Online-Terminen

Bieten Sie auch abends Termine an?

Ja, da viele Berufstätige Termine nur abends wahrnehmen können, biete ich an manchen Wochentagen auch Abendtermine bis 21 Uhr an.

» mehr zu Abendterminen

Wie läuft die Terminvereinbarung ab?

Am besten kontaktieren Sie mich per E-Mail oder Telefon. Nach einer kurzen Abklärung der Problemstellung und der Rahmenbedingungen vereinbaren wir ggf. ein Erstgespräch, in dem wir Ihr Anliegen klären und das weitere Vorgehen besprechen können.

» mehr zur Terminvereinbarung

Kann ich einen Termin absagen oder verschieben?

Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden, da die Zeit für Sie reserviert war und kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.

» mehr zu Terminabsagen

Wie häufig finden die Termine bei Ihnen statt?

Das hängt von Ihren Befürnissen und den Notwendigkeiten ab. In einer akuten Krisensituation sind im Allgemeinen kürzere Terminabstände sinnvoll, in einer laufenden Therapie ist eher die Regelmäßigkeit wichtig. In andere Formaten kann eine Begleitung auch in größeren Zeitabschnitten erfolgen. Wir werden das gemeinsam im Erstgespräch besprechen.

» mehr zur Terminhäufigkeit

Muss ich direkt nach jeder Sitzung bezahlen?

Nein. Sie erhalten am Ende des Monats eine Rechnung mit einer Aufstellung Ihrer Sitzungen von mir.

» mehr zur Rechnungsstellung

zum Erstgespräch

Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?

Grundsätzlich: Nichts, außer etwas Zeit. Falls Sie jedoch bereits eine Diagnose, einen Behandlungsbericht oder Ähnliches haben, ist das hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

In erster Linie: Zwanglos. Wenn Sie zu mir kommen, können Sie zunächst einmal erzählen, was Sie drückt, warum Sie da sind und was Sie sich wünschen. Ich werde Ihnen aufmerksam zuhören und ggf. Fragen stellen, um Dinge zu präzisieren oder besser verstehen und nachvollziehen zu können. Wenn Sie und ich den Eindruck haben, das Wesentliche erzählt, bzw. erfasst zu haben, gebe ich Ihnen eine Rückmeldung meiner Einschätzung zu den Themen, die möglicherweise hinter Ihrem Problem stehen und schlage Ihnen Herangehensweisen vor, dem Problem bzw. dessen Lösung näher zu kommen.
Sie müssen am Ende eines Erstgesprächs nichts entscheiden. Sie dürfen das alles mit nach Hause nehmen, überdenken und sacken lassen. Nur wenn Sie und ich das Gefühl haben, gemeinsam etwas bewegen zu können machen wir weiter, wenn Sie das wollen.

» mehr dazu unter Psychotherapie | Ablauf

Wie viel Zeit sollte ich für das Erstgespräch einplanen?

Wenn Sie zu mir kommen, nehme ich mir die Zeit die es braucht, um mir Ihr Anliegen ausführlich anzuhören, nachzufragen, mit Ihnen zu erörtern und Ihnen eine fundierte Rückmeldung meiner Einschätzung im Hinblick auf mögliche Vorgehensweisen, zu erwartende Schwierigkeiten oder eventuelle Lösungsmöglichkeiten zu geben.
In der Regel brauchen wir dafür etwa 1,5 bis 2 Stunden, die Sie für ein Erstgespräch in Ihren Terminkalender einplanen sollten.

zur Praxis

Ist Ihre Praxis barrierefrei?

Nein, leider nicht vollständig. Sie liegt jedoch im Erdgeschoss eines Altbaus und ist für die meisten Menschen mit Gehbehinderung gut zugänglich.

Gibt es Parkplätze vor Ihrer Praxis?

Ja, die Praxis liegt jedoch in einer Anwohnerparkzone mit Parkgebühren (aktuell: € 3,-/Std. von 9:00 bis 20:00 Uhr, Höchstparkdauer 3 Stunden). Die Parkplatzsituation in Eimsbüttel ist, insbesondere ab dem späten Nachmittag, häufig angespannt. Das sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie mit dem (eigenen) Auto kommen möchten.

» mehr dazu unter Kontakt | Anfahrt

Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihnen?

Die Praxis liegt zentral in Eimsbüttel und ist in etwa 10min. Fußweg von den U2-Haltestellen:

  • Christuskirche,
  • Emilienstraße und
  • Osterstraße zu erreichen

Die Bushaltestelle „Schulweg“ ist etwa 5min. Fußweg entfernt und wird von den Linien:

  • 4,
  • 20 und
  • 25 angefahren.

Von Norden kommend ist die Bushaltestelle „Goebenstraße“ ebenfalls etwa 5min. Fußweg entfernt und wird auch von den Linien

  • 20 und
  • 25 bedient.

» mehr dazu unter Kontakt | Anfahrt oder
» zum Lageplan der Praxis oder
» zur Fahrplanauskunft des HVV

zu meinem Hintergrund und meiner Qualifikation

Welche psychologische Qualifikation haben Sie?

Ich habe Psychologie im Diplom-Studiengang mit dem Schwerpunkt „Klinische Psycholgie, Diagnostik und Intervention“ studiert und abgeschlossen.
Ich bin ein sog. „Klinischer Psychologe“.
Zusätzlich zu meinem Studium habe ich die Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie erworben. Diese Kombination erlaubt es mir, Ihnen eine fundierte psychologische Begleitung und Beratung anzubieten.

Ich arbeite seit nunmehr über 20 Jahren in meiner Praxis mit den unterschiedlichsten Menschen und Problemstellungen.

» mehr über mich

Sind Sie ein sog. „Kassentherapeut“?

Nein. Ich habe keine Kassenzulassung, die eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. Dies ist in Deutschland den sog. „Psychologischen Psychotherapeuten“ vorbehalten, die über eine Approbation verfügen.
Ich arbeite als Privatpraxis und meine Leistungen werden als Selbstzahlerleistung abgerechnet.

» mehr unter Konditionen

Haben Sie noch weitere Fragen, die hier fehlen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.