Konditionen
Honorar
Das Honorar für Psychotherapie, Coaching und psychologische Beratung von Einzelpersonen orientiert sich an der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) und beträgt derzeit € 120,-/Std.
Paarberatung und -therapie wird derzeit mit € 180,-/Std. in Rechnung gestellt.
Die Kosten für eine Sitzung berechnen sich nach der tatsächlichen Sitzungsdauer.
Kostenübernahme
Ich betreibe eine Privatpraxis.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich.
Die (anteilige) Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung hängt von den Besonderheiten Ihres Vertrages ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob sie die Kosten für eine Behandlung nach Ziffer 19.2 GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) anteilig übernimmt.
Als Selbstzahler können Sie in der Regel jedoch schneller einen Termin für einen Therapieplatz bekommen und sind nicht an ein bestimmtes Therapieverfahren oder die durch die Krankenkasse vorgegegene maximale Therapiedauer (i.d.R. 24 Stunden bei Kurzzeittherapie, 60 Stunden bei Langzeittherapie) gebunden.
Zudem müssen Sie keine Rechenschaft gegenüber Ihrer Krankenkasse ablegen und sind nicht an die üblichen Beschränkungen (z.B. 50 Minuten Sitzungsdauer) gebunden.
Auch für den Fall, dass Sie einen Wechsel in die private Krankenversicherung erwägen, kann es – zum Schutz der Privatsphäre – sinnvoll sein, Selbstzahler zu sein, da keine Meldung an die Krankenkasse erfolgt.
Dem gegenüber steht allerdings die finanzielle Belastung, die die Behandlung als Selbstzahler darstellen kann.
Terminabsagen / Ausfallhonorar
Für Termine, die nicht wahrgenommen werden, bzw. nicht binnen 24 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von € 120,-.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt üblicherweise monatlich, vorzugsweise per Email.
Leistungen für Psychotherapie und psychologische Beratung sind als heilberufliche Tätigkeiten nach § 4, Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Leistungen für Coaching unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht.
Da ich derzeit nach §19 UStG steuerrechtlich als Kleinunternehmer gelte, wird aktuell in der Rechnungsstellung keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Änderungen bzgl. der ausgewiesenen Umsatzsteuer sind jedoch jederzeit möglich, sobald die Umsätze die für das Steuerjahr geltenden steuerlichen Grenzen überschreiten.