Simulation

In der Psychologie bezieht sich Simulation auf das bewusste und absichtliche Vortäuschen oder Übertreiben körperlicher oder psychischer Symptome, um einen klar definierten, äußeren Vorteil (sekundären Gewinn) zu erzielen.

Im Gegensatz zu vielen anderen psychischen Störungen, bei denen die Symptome unwillkürlich und unbewusst auftreten, ist die Simulation eine bewusste, zielgerichtete Handlung.

Kernmerkmale der Simulation

Die Simulation ist keine psychische Störung im engeren Sinne, sondern ein Verhaltensmuster oder ein Diagnoseproblem, das in der klinischen, forensischen und sozialmedizinischen Begutachtung relevant ist.

  1. Bewusste Absicht:
    Die Symptome werden mit voller kognitiver Absicht und Kontrolle erzeugt oder vorgetäuscht.
  2. Zielgerichtete Motivation:
    Die Handlung dient dem Erreichen eines externen Anreizes oder der Vermeidung einer Pflicht.
  3. Äußere Anreize (Krankheitsgewinn):
    Der angestrebte Vorteil ist extern und materiell oder situativ, wie zum Beispiel:

    • Finanzielle Entschädigung oder Rentenansprüche.
    • Vermeidung von Pflichten (Wehrdienst, Militärdienst, Strafverfolgung).
    • Erlangung von Medikamenten (Drogenabhängigkeit).

Unterscheidung von Verwandten Konzepten

In der klinischen Praxis ist die Abgrenzung der Simulation von ähnlichen Verhaltensweisen entscheidend:

KonzeptAbsichtRealität der SymptomeZiel
SimulationBewusstVorgetäuscht oder stark übertriebenErreichen eines externen, materiellen Ziels (z.B. Geld, Freiheit, Vermeidung)
Krankheitsgewinn (Sekundär)UnbewusstSymptome sind real (oder psychogen)Erreichen eines externen, sozialen Ziels (z.B. Zuwendung, Entlastung von Pflichten)
Artifizielle Störung (Münchhausen-Syndrom)BewusstSelbst zugefügt oder vorgetäuschtErreichen eines internen, psychischen Ziels (z.B. Übernahme der Krankenrolle, Bedürfnis nach Fürsorge)
SomatisierungUnbewusstPsychisch verursacht, aber real erlebtEntlastung eines innerpsychischen Konflikts (kein bewusstes Ziel)

Forensische Psychologie

In der forensischen Psychologie ist die Simulation besonders relevant, wenn die Glaubhaftigkeit eines Angeklagten oder Zeugen beurteilt werden muss (z. B. Vortäuschen einer psychischen Störung, um die Schuldfähigkeit zu mindern oder einer Verhandlung zu entgehen).

Zur Aufdeckung der Simulation werden spezielle diagnostische Verfahren eingesetzt, die auf der Inkohärenz (Widersprüchlichkeit) der Symptome, der Mangelhaftigkeit der Symptomkenntnis und der untypischen Reaktion auf Behandlung basieren.